Warum man.....

.......beim zuständigen Vertragshändler kaufen sollte:

Anders als bei einem Auto, kann man mit seinem Boot im Gewährleistungsfall nicht einfach bei jedem Händler dieser Marke seine Ansprüche gelten machen.

Die Befriedigung der Gewährleistungsansprüche obliegt dem Händler, bei dem Sie gekauft haben.

Aus diesem Grund macht es für den Verbraucher einen erheblichen Unterschied, wo er kauft. Beim Kauf im Ausland z. B. gilt das jeweilige Landesrecht. dazu komm dass man die in Landessprache geschriebenen Vertragsbedingungen verstehen muss. Kommt es zum Streit, streiten Sie in einem Ihnen unbekannten Rechtssystem über Vertragsbedingungen die Sie nicht verstehen. Wie viel Aussicht auf Erfolg das hat, müssen wir nicht erläutern.

Findige Händler umgehen das (und auch das Problem der höheren Mehrwertsteuersätze), in dem die Firma im Ausland, die die Vertragshändlerschaft mit der Werft betreibt,  das Boot direkt z. B. an eine deutsche oder österreichische Firma weiterverkauft.

Diese verkauft dann an Sie als Endkunden. Sie kaufen vermeintlich ein Neuboot nach deutschem oder österreichischem Recht. Fakt ist aber, Sie kaufen ein Gebrauchtboot mit den damit verbundenen Nachteilen.

Entscheiden Sie selbst, ob der vermeintlich bessere Preis auch das bessere Geschäft ist. Immerhin investieren Sie einen 6-stelligen Betrag in Ihr Freizeitvergnügen.  

 

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